Das Sozialversicherungssystem in Deutschland ist nach wie vor das beste der Welt, wenn auch inzwischen richtig teuer geworden. Eine überalternde Bevölkerung, in der weniger junge Beitragszahler einzahlen und immer mehr ältere Menschen Leistungen beanspruchen, aber aus dem auch viele systemfremde Leistungen bezahlt werden, belasten das System immens. Inflation und technischer Fortschritt führen regelmäßig zu Beitragserhöhungen und/oder Leistungskürzungen, die der Gesetzgeber jederzeit vornehmen kann und dies auch in der Vergangenheit getan hat.
Ein Selbständiger hat die einmalige Chance, aus diesem System auszusteigen und selbst und privat vorzusorgen, was wesentlich individueller und solider geschehen kann und auch durch den Gesetzgeber nicht angegriffen werden kann. Während 90% der Bevölkerung pflichtgetreu in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung brav und treu jeden Monat inzwischen über 40% ihres Bruttoeinkommens zusammen mit ihren Arbeitgebern an die Sozialversicherungssysteme abführen, ist der Selbständige davon befreit.
Der Selbstständige hat ja nun keinen Arbeitgeber, weshalb die Arbeitlosenversicherung von Haus aus schon mal wegfällt. Gleichwohl hat der Selbständige die gleichen Risiken wie jeder Mensch und Arbeitnehmer: Krankheit, Verdienstausfall, Verlust der Arbeitskraft und Rente im Alter. Aber diese Risiken können am freien Markt wesentlich günstiger abgesichert werden bzw. Altersvorsorge-produkte generieren ein mehrfaches des Ertrages als die Rentenversicherung dazu in der Lage ist.
Was kann der Selbständige konkret tun?
1. Gesundheitsvorsorge: Der Selbständige hat die Möglichkeit je nach Vorversicherung freiwillig in der GKV zu bleiben. Die GKV setzt dazu die Einnahmen abzüglich der Kosten vor Steuern an bis zur jährlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze. Damit kann der Beitrag bei Standardleistungen durchaus auf knapp 1.300 EUR im Monat klettern. Will man etwas mehr Leistung kann man das zusätzlich durch private Zusatzversicherungen im Krankenhaus, beim Arzt oder Zahnarzt absichern, dann ist man schnell bei 1.500 EUR Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Es gibt durchaus Szenarien, bei denen ein Verbleib in der GKV sinnvoll ist, z.B. wenn der Partner nicht arbeitet, also kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Diese wären dann - zumindest aktuell noch - beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Eine sozialversicherungspflichtige Anstellung des Partners im eigenen Betrieb wäre ein Lösung. Personalkosten sind nicht nur steuerabzugsfähige Betriebsausgaben, der Partner fiele auch aus der Familienversicherung raus und wäre selbst in der GKV pflichtversichert. Sind Kinder da, ist es etwas komplizierter. Je nach Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern wäre für Kinder in der GKV und in der PKV ein Beitrag zu zahlen. An der Stelle muss jeder Situation individuell geprüft werden, was wir gerne für Sie erledigen.
2. Verdienstausfall: Da kein Arbeitgeber beim Selbständigen da ist, der einen Verdienstausfall für 6 Wochen übernimmt braucht der Selbständige eine vernünftige Absicherung seines Verdienstausfalls im Kranheitsfall. Hier sind der Höhe nach alle laufenden Kosten zu berücksichtigen, die es regelmäßig zui bezahlen gilt. Darüber hinaus muss abgeschätzt werden, wie lange das Krankentagegeld gezahlt werden soll und wann eine Berufsunfähigkeit eintritt. Beide Produkte müssen sich perfekt ergänzen, so dass keine Leistungslücke entstehen kann. Hier ist die richtige Beratung und die Auswahl der richtigen Produkte von entscheidender Bedeutung. Das ist unser Job.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Für den pflichtversicherten Angestellten wird die Krankenkasse nach 6 Wochen Lohnfortzahlung einspringen und maximal weitere 72 Wochen leisten. Danach tritt die Erwerbsminderung ein und die Rentenversicherung übernimmt. Die Rentenversicherung leistet dann gestaffelt bis zum Renteneintritt eine monatliche Rente in Höhe von 17% oder 34% des letzten Bruttoeinkommens je nachdem ob man noch 3-6 Stunden arbeiten kann oder eben nicht. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stimmt seine Leistung auf den letzten Beruf ab. Kann dieser zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden, wird die Rente bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Sie leistet also weit früher als die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung und das zu einem Bruchteil des Beitrages, der in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen wäre.
4. Altervorsorge: Und schließlich erhalten nur die Personen eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, die mindestens 60 Monate dort eingezahlt haben. Je länger und höher die Einzahlungen, desto höher wird die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Allerdings ist die durchschnittliche Rente mit 1.750 EUR im Monat bei abnehmender Tendenz nur eine Grundlage. Ohne Eigenvorsorge werden auch viele Arbeitnehmer in die Altersarmutfalle tappen. Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze und einen Höchstbeitrag. Würde ein Selbständiger diesen Beitrag in eine Rürup oder Basisrente anlegen, erhielte er über den Daumen das doppelte an Leistung. Darüber mindern die Beiträge zu einer Rürup- oder Basisrente das zu versteuernde Einkommen drastisch. Die Beiträge können monatlich und/oder einmalig gezahlt werden, je nach Kassenlage.
Zusammenfassung: Der Selbständige hat die einmalige Chance sich dem starren und unwirtschaftlichem Sozialsystem zu entziehen. An der Eigenvorsorge kommt auch er aber nicht vorbei. Hier nur auf Einsparungen zu schielen ist sträflich und kann böse enden. Ohne private Vorsorge darf es also nicht gehen: Aber: Durch private Vorsorge können in der Krankenversicherung, bei der Arbeitskraftabsicherung und bei der Altersvorsorge erheblich bessere Leistungen erzielt werden. ALss Dich von uns beraten. Wir kennen Deine Situation und den Markt und holen Dir das optimale raus. Versprochen.